Rechtsprechung
BGH, 31.08.2000 - XII ZB 217/99 |
Volltextveröffentlichungen (12)
- Deutsches Notarinstitut
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Berufsbetreuer - Vormundschaft - Höhe der Vergütung - Stundensatz - Angemessenheit
- Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)
Höhe der Vergütung eines Berufsbetreuers
- Judicialis
BGB § 1836 Abs. 2 Satz 2; ; BGB § 1836 a; ; BVormVG § 1 Abs. 1
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Vergütung des Berufsbetreuers
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Familienrecht - Berechnungmaßstab für Höhe der Vergütung des Berufsbetreuers
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Grenze von DM 60,- kann überschritten werden
Papierfundstellen
- BGHZ 145, 104
- NJW 2000, 3709
- MDR 2001, 91
- FGPrax 2000, 233
- FamRZ 2000, 1569
- FamRZ 2001, 479 (Ls.)
- Rpfleger 2001, 27
Wird zitiert von ... (93) Neu Zitiert selbst (6)
- BVerfG, 15.12.1999 - 1 BvR 1904/95
Berufsbetreuer
Auszug aus BGH, 31.08.2000 - XII ZB 217/99
ee) Schließlich ist die Ungleichbehandlung von bemittelten und vermögenslosen Mündeln durch unterschiedliche Vergütungssätze, verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden (BVerfG, Beschluß der 2. Kammer des 1. Senats vom 16. März 2000 - 1 BvR 1970/99 u.a. FamRZ 2000, 729, 730 f.; BVerfG, Beschluß des 1. Senats vom 15. Dezember 1999 - 1 BvR 1904/95 u.a., BVerfGE 101, 331, 357 ff.; BVerfGE 54, 251, 276).Dabei sei eine generalisierende Betrachtungsweise geboten (BVerfG…, Beschluß vom 16. März 2000 aaO; BVerfG, Beschluß vom 15. Dezember 1999 aaO).
Deshalb werden die Arbeitszeiten für die Betreuung nach einem einheitlichen, insgesamt angemessenen Stundensatz vergütet (so BVerfG, Beschluß vom 15. Dezember 1999 aaO).
- BVerfG, 16.03.2000 - 1 BvR 1970/99
Erfolglose Verfassungsbeschwerde im Zusammenhang mit der Vergütung von …
Auszug aus BGH, 31.08.2000 - XII ZB 217/99
ee) Schließlich ist die Ungleichbehandlung von bemittelten und vermögenslosen Mündeln durch unterschiedliche Vergütungssätze, verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden (BVerfG, Beschluß der 2. Kammer des 1. Senats vom 16. März 2000 - 1 BvR 1970/99 u.a. FamRZ 2000, 729, 730 f.; BVerfG, Beschluß des 1. Senats vom 15. Dezember 1999 - 1 BvR 1904/95 u.a., BVerfGE 101, 331, 357 ff.; BVerfGE 54, 251, 276).Sie sind verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden (BVerfG, Beschluß vom 16. März 2000 aaO).
Dabei sei eine generalisierende Betrachtungsweise geboten (BVerfG, Beschluß vom 16. März 2000 aaO; BVerfG…, Beschluß vom 15. Dezember 1999 aaO).
- BVerfG, 01.07.1980 - 1 BvR 349/75
Berufsvormund
Auszug aus BGH, 31.08.2000 - XII ZB 217/99
ee) Schließlich ist die Ungleichbehandlung von bemittelten und vermögenslosen Mündeln durch unterschiedliche Vergütungssätze, verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden (BVerfG, Beschluß der 2. Kammer des 1. Senats vom 16. März 2000 - 1 BvR 1970/99 u.a. FamRZ 2000, 729, 730 f.; BVerfG, Beschluß des 1. Senats vom 15. Dezember 1999 - 1 BvR 1904/95 u.a., BVerfGE 101, 331, 357 ff.; BVerfGE 54, 251, 276).Das Bundesverfassungsgericht hat bereits in seinen früheren Entscheidungen festgestellt, daß berufsmäßig tätigen Vormündern auch Zeitaufwand und anteilige Bürokosten zu erstatten sind (vgl. nur BVerfGE 54, 251, 275).
- OLG Zweibrücken, 22.09.1999 - 3 W 140/99
Vergütung des Berufsbetreuers
Auszug aus BGH, 31.08.2000 - XII ZB 217/99
Das Bayerische Oberste Landesgericht möchte die sofortige weitere Beschwerde des Betroffenen als unbegründet zurückweisen, sieht sich an dieser Entscheidung aber durch den Beschluß des Pfälzischen Oberlandesgerichts Zweibrücken vom 22. September 1999 - 3 W 140/99 - (FamRZ 2000, 180) gehindert.Wenn dort ausgeführt wird, der Bundestag habe erwartet, die Sätze des § 1 Abs. 1 BVormVG böten den Gerichten auch für die Festsetzung der vom Betreuten selbst geschuldeten Vergütung eine verläßliche Orientierungshilfe (OLG Zweibrücken FamRZ 2000, 180), so schließt das für diese Fälle eine zwingende Anwendung der Vorschrift gerade aus.
- BGH, 02.12.1992 - XII ZB 64/91
Fehlerhafte Zustellung durch ausländisches Gericht
Auszug aus BGH, 31.08.2000 - XII ZB 217/99
Aus dem Vorlagebeschluß ergibt sich, daß das vorlegende Bayerische Oberste Landesgericht zu einer anderen als der von ihm beabsichtigten Entscheidung gelangen würde, wenn es sich der abweichenden Ansicht des Oberlandesgerichts Zweibrücken anschlösse, und daß es aus der Sicht des vorlegenden Gerichts für die zu treffende Entscheidung des vorliegenden Falles auf die streitige Rechtsfrage ankommt (vgl. Senatsbeschluß vom 5. Februar 1986 - IVb ZB 1/86 - FamRZ 1986, 460, 461; Senatsbeschluß BGHZ 120, 305, 307). - BGH, 05.02.1986 - IVb ZB 1/86
Zulässigkeit einer Vorlage; Nachteile bei Unterbleiben einer Adoption
Auszug aus BGH, 31.08.2000 - XII ZB 217/99
Aus dem Vorlagebeschluß ergibt sich, daß das vorlegende Bayerische Oberste Landesgericht zu einer anderen als der von ihm beabsichtigten Entscheidung gelangen würde, wenn es sich der abweichenden Ansicht des Oberlandesgerichts Zweibrücken anschlösse, und daß es aus der Sicht des vorlegenden Gerichts für die zu treffende Entscheidung des vorliegenden Falles auf die streitige Rechtsfrage ankommt (vgl. Senatsbeschluß vom 5. Februar 1986 - IVb ZB 1/86 - FamRZ 1986, 460, 461; Senatsbeschluß BGHZ 120, 305, 307).
- BGH, 14.03.2018 - IV ZB 16/17
Zur Frage, ob § 2 VBVG auf die Vergütung des Nachlassverwalters anzuwenden ist.
Die Ausübung des Ermessens hinsichtlich der Vergütungshöhe ist in der Rechtsbeschwerde nur beschränkt daraufhin zu überprüfen, ob das Gericht den Tatsachenstoff vollständig gewürdigt, die Denkgesetze, Auslegungsgrundsätze und die Ermessensgrenzen beachtet hat (BGH, Beschluss vom 31. August 2000 - XII ZB 217/99, BGHZ 145, 104, 112 unter II 2 b [juris Rn. 21]; vgl. auch BGH…, Beschluss vom 31. Mai 2017 - XII ZB 590/16, NJW-RR 2017, 965 Rn. 11). - BayObLG, 30.05.2001 - 3Z BR 76/01
Härteausgleich für den Betreuer eines vermögenden Betreuten
Ist der Betreute nicht mittellos, bemisst sich diese nicht zwingend nach den Stundensätzen des § 1 Abs. 1 BVormVG (vgl. BGH NJW 2000, 3709).Vielmehr hat der Tatrichter den Stundensatz nach pflichtgemäßem Ermessen zu bestimmen (vgl. BT-Drucks. 13/7158 S.55 f.; BGH NJW 2000, 3709/3710; BayObLGZ 1999, 375/378).
aa) Hierbei ist zu beachten, dass der vom Gesetzgeber mit der Regelung des § 1 Abs. 1 BVormVG vorgenommenen Bewertung der Leistung des Betreuers für die Festsetzung der Vergütung bei vermögenden Betreuten die Funktion einer Orientierungshilfe und Richtlinie zukommt (vgl. BGH'NJW 2000, 3709/3711, 3712).
Die in der genannten Bestimmung festgelegten Stundensätze stellen im Regelfall auch für die von Betreuern vermögender Betreuter erbrachten Leistungen ein angemessenes Entgelt dar und dürfen deshalb nur überschritten werden, wenn die Schwierigkeit der Betreuungsgeschäfte dies im Einzelfall ausnahmsweise gebietet (vgl. BGH NJW 2000, 3709/3712).
Für eine Berücksichtigung der Sach- und Personalkosten des Betreuers ist nach dem neuen Recht dagegen kein Raum mehr (vgl. BGH NJW 2000, 3709/3712; BayObLGZ 2001 Nr. 7).
Ein solcher liegt vor, wenn das Tatgericht sich des ihm zustehenden Ermessens nicht bewusst war, von ungenügenden oder verfahrenswidrig zustande gekommenen Feststellungen ausgegangen ist, wesentliche Umstände außer Betracht gelassen, der Bewertung relevanter Umstände unrichtige Maßstäbe zugrundegelegt, gegen Denkgesetze verstoßen oder Erfahrungssätze nicht beachtet, von seinem Ermessen einen dem Zweck der Ermächtigung nicht entsprechenden Gebrauch gemacht oder die gesetzlichen Grenzen des Ermessens überschritten hat (vgl. BGH NJW 2000, 3709/3711; BayObLGZ 1998, 65/69 m.w.N.).
Die Auslegung des § 1836 Abs. 2 Satz 2 BGB dahin, dass der in § 1 Abs. 1 BVormVG zum Ausdruck kommenden Bewertung der Leistung des Betreuers für die Festsetzung der Vergütung bei vermögenden Betreuten die Funktion einer Orientierungshilfe und Richtlinie zukomme (vgl. BGH NJW 2000, 3709/3711, 3712), begegnet keinen verfassungsrechtlichen Bedenken (vgl. BVerfG BtPrax 2000, 120/122 f. Und 2000, 254/256; OLG Düsseldorf BtPrax 2000, 219/220; OLG Frankfurt a.Main FGPrax 2000, 147/148; OLG Karlsruhe FGPrax 2001, 72).
Dafür, dass das Landgericht zu Unrecht davon ausgegangen ist, die Betreuerin sei als Berufsbetreuerin bestellt worden, liegen Anhaltspunkte nicht vor (vgl. hierzu BGH NJW 2000, 3709/3711).
- BGH, 09.11.2005 - XII ZB 49/01
Umfang der Ansprüche des Berufsbetreuers; Aufwendungsersatz für Bürokraft
aa) Nach § 1908 i Abs. 1 Satz 1 i.V. mit § 1836 Abs. 2 Satz 1 BGB ist einem Betreuer, der die Betreuung - wie hier (vgl. Senatsbeschluss BGHZ 145, 104, 112 f. = FamRZ 2002, 1569, 1571) - als Berufsbetreuer führt, eine Vergütung zu bewilligen.In diesem Fall bestimmte sich die Höhe der Vergütung nach §§ 1908 i Abs. 1 Satz 1, 1836 a BGB a.F. i.V. mit § 1 des Berufsvormündervergütungsgesetzes (BVormVG), das für die vom Betreuer auf die konkrete Betreuung verwandte Arbeitszeit feste, nach der Qualifikation des Betreuers gestufte Stundensätze - zuletzt zwischen 18 und 31 EUR - festlegte (zur Bedeutung dieser Stundensätze als Orientierungshilfe für den Vergütungsanspruch des Betreuers gegen den bemittelten Betroffenen vgl. Senatsbeschlüsse BGHZ 145, 104, 113 ff. und vom 5. Juli 2000 - XII ZB 58/97 - FamRZ 2000, 1566, 1569).
Sofern es für die geltend gemachten Ansprüche auf die Feststellung der Berufsmäßigkeit der Betreuung ankommt (vgl. insoweit Senatsbeschluss BGHZ 145, 104, 112 f. und jetzt § 1 Abs. 2 Satz 1 VBVG), kann der Beschluss folglich auch schon für die Zeit vor seiner Wirksamkeit Vergütungsansprüche oder Ansprüche auf Aufwendungsersatz des Betreuers begründen.
- BayObLG, 16.05.2001 - 3Z BR 70/01
Härteausgleich bei der Vergütung für die Betreuung eines nicht mittellosen …
Ist der Betreute nicht mittellos bzw. die Vergütung vom Erben zu erbringen, bemißt sich diese nicht zwingend nach den Stundensätzen des § 1 Abs. 1 BVormVG (vgl. BGH NJW 2000, 3709).Vielmehr hat der Tatrichter den Stundensatz nach pflichtgemäßem Ermessen zu bestimmen (vgl. BT-Drucks.13/7158 S.55 f.; BGH NJW 2000, 3709/3710; BayObLGZ 1999, 375/378).
aa) Hierbei ist zu beachten, dass der vom Gesetzgeber mit der Regelung des § 1 Abs. 1 BVormVG vorgenommenen Bewertung der Leistung des Betreuers für die Festsetzung der Vergütung bei vermögenden Betreuten die Funktion einer Orientierungshilfe und Richtlinie zukommt (vgl. BGH NJW 2000, 3709/3711, 3712).
Die in der genannten Bestimmung festgelegten Stundensätze stellen im Regelfall auch für die von Betreuern vermögender Betreuter erbrachten Leistungen ein angemessenes Entgelt dar und dürfen deshalb nur überschritten werden, wenn die Schwierigkeit der Betreuungsgeschäfte dies im Einzelfall ausnahmsweise gebietet (vgl. BGH NJW 2000, 3709/3712).
Für eine Berücksichtigung der Sach- und Personalkosten des Betreuers ist nach dem neuen Recht dagegen kein Raum mehr (vgl. BGH NJW 2000, 3709/3712; BayObLGZ 2001 Nr. 7).
Ein solcher liegt vor, wenn das Tatgericht sich des ihm zustehenden Ermessens nicht bewußt war, von ungenügenden oder verfahrenswidrig zustande gekommenen Feststellungen ausgegangen ist, wesentliche Umstände außer Betracht gelassen, der Bewertung relevanter Umstände unrichtige Maßstäbe zugrundegelegt, gegen Denkgesetze verstoßen oder Erfahrungssätze nicht beachtet, von seinem Ermessen einen dem Zweck der Ermächtigung nicht entsprechenden Gebrauch gemacht oder die gesetzlichen Grenzen des Ermessens überschritten hat (vgl. BGH NJW 2000, 3709/3711; BayObLGZ 1998, 65/69 m.w.N.).
- BayObLG, 01.06.2001 - 3Z BR 86/01
Vergütung des Berufsbetreuers eines nicht mittellosen Betroffenen
Dem Umfang der Geschäfte ist dadurch Rechnung zu tragen, dass der erforderliche Zeitaufwand mit dem entsprechenden Stundensatz abgegolten wird (BGH NJW 2000, 3709/3712).Ist der Betreute nicht mittellos, bemisst sich die Vergütung nicht zwingend nach den Stundensätzen des § 1 Abs. 1 BVormVG (vgl. BGH NJW 2000, 3709).
Vielmehr hat der Tatrichter den Stundensatz nach pflichtgemäßem Ermessen zu bestimmen (vgl. BT-Drucks. 13/7158 S. 55 f.; BGH NJW 2000, 3709/3710; BayObLGZ 1999, 375/378).
aa) Hierbei ist zu beachten, dass der vom Gesetzgeber mit der Regelung des § 1 Abs. 1 BVormVG vorgenommenen Bewertung der Leistung des Betreuers für die Festsetzung der Vergütung bei vermögenden Betreuten die Funktion einer Orientierungshilfe und Richtlinie zukommt (vgl. BGH NJW 2000, 3709/3711, 3712).
Die in der genannten Bestimmung festgelegten Stundensätze stellen im Regelfall auch für die von Betreuern vermögender Betreuter erbrachten Leistungen ein angemessenes Entgelt dar und dürfen deshalb nur überschritten werden, wenn die Schwierigkeit der Betreuungsgeschäfte dies im Einzelfall ausnahmsweise gebietet (vgl. BGH NJW 2000, 3709/3712).
cc) Die Ermessensausübung des Landgerichts (vgl. BGH NJW 2000, 3709/3711; BayObLGZ 1998, 65/69 m.w.N.) lässt Rechtsfehler insoweit nicht erkennen, als es für die Tätigkeit der Betreuerin einen höheren Stundensatz als 60, 00 DM zzgl.
- BayObLG, 31.03.2004 - 3Z BR 250/03
Bemessung der Vergütung eines ehrenamtlichen Betreuers
Dort wird für die Bestimmung des Umfangs maßgeblich der Zeitaufwand herangezogen, den der Betreuer für die Führung der Geschäfte für erforderlich halten durfte und erbracht hat (vgl. BGHZ 145, 104/114; BayObLGZ 1999, 375/378 und 2000, 26/35).Insofern kommt dem Vermögen des Betreuten und seiner Höhe indirekt, insbesondere als Indiz für den Umfang und die Schwierigkeit der Betreuungstätigkeit, Bedeutung zu (vgl. BGHZ 145, 104/114 f., Senatsbeschluss vom 8.5.2002 aaO jeweils für den Berufsbetreuer;… MünchKomm/Wagenitz § 1836 Rn. 67, HK-BUR/Bauer/Deinert § 1836 BGB Rn. 41).
Zwar gelten diese Regelungen zunächst nur für mittellose Betreute, doch ist der BGH dieser Ausrichtung auch für die vermögenden Betreuten gefolgt (BGH NJW 2000, 3709).
Der BGH ist dieser Ausrichtung auch für die vermögenden Betreuten gefolgt (BGH NJW 2000, 3709), wie oben dargelegt.
- BayObLG, 21.06.2001 - 3Z BR 173/01
Vergütung des Berufsbetreuers eines nicht mittellosen Betroffenen
Dem Umfang der Geschäfte ist dadurch Rechnung zu tragen, dass der erforderliche Zeitaufwand mit dem entsprechenden Stundensatz abgegolten wird (B GH NJW 2000, 3709/3712).Ist der Betreute nicht mittellos, bemisst sich die Vergütung nicht zwingend nach den Stundensätzen des § 1 Abs. 1 BVormVG (vgl. BGH NJW 2000, 3709).
Vielmehr hat der Tatrichter den Stundensatz nach pflichtgemäßem Ermessen zu bestimmen (vgl. BT-Drucks. 13/7158 S. 55 f.; BGH NJW 2000, 3709/3710; BayObLGZ 1999, 375/378).
Hierbei ist zu beachten, dass der vom Gesetzgeber mit der Regelung des § 1 Abs. 1 BVormVG vorgenommenen Bewertung der Leistung des Betreuers für die Festsetzung der Vergütung bei vermögenden Betreuten die Funktion einer Orientierungshilfe und Richtlinie zukommt (vgl. BGH NJW 2000, 3709/3711 f.).
Die in der genannten Bestimmung festgelegten Stundensätze stellen im Regelfall auch für die von Betreuern vermögender Betreuter erbrachten Leistungen ein angemessenes Entgelt dar und dürfen deshalb nur überschritten werden, wenn die Schwierigkeit der Betreuungsgeschäfte dies im Einzelfall ausnahmsweise gebietet (vgl. BGH NJW 2000, 3709/3712).
- BayObLG, 20.02.2002 - 3Z BR 36/02
Vergütung von Betreuern bemittelter Betreuter
Der Senat hält trotz der Kritik an der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur Vergütung von Betreuern bemittelter Betreuter (Beschluss vom 31.8.2000 - BGHZ 145, 104) an dieser fest.a) Es ist rechtlich nicht zu beanstanden, dass das Landgericht den Stundensatz gemäß der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs im Beschluss vom 31.8.2000 (BGHZ 145, 104) bemessen hat.
Die von Glade (FamRZ 2001, 479) und dem Amtsgericht Starnberg (Rpfleger 2001, 421) an der betreffenden Entscheidung geübte Kritik gibt ihm weiterhin keinen Anlass, den Bundesgerichtshof mit der Frage der Bemessung des Stundensatzes für die Vergütung von Betreuern vermögender Betreuter erneut zu befassen.
Der Senat teilt die Ansicht des Bundesgerichtshofs, dass die Stundensätze des § 1 Abs. 1 BVormVG im Regelfall auch für die von Betreuern vermögender Betreuter erbrachten Leistungen ein angemessenes Entgelt darstellen (vgl. BGHZ 145, 104/114; vgl. auch BVerfG BtPrax 2000, 120/122 f.).
Der Umstand, dass diese Stundensätze insoweit nicht zwingend sind, lässt Raum, besonderen Schwierigkeiten der konkreten Betreuung im Rahmen der Ausübung des pflichtgemäßen Ermessens (vgl., BGHZ 145, 104/109; BayObLGZ 1999, 375/378 m. w. N. ) Rechnung zu tragen, insbesondere die wirtschaftlichen Verhältnisse des Betreuten, soweit sie sich in der Schwierigkeit der Betreuungsgeschäfte niederschlagen, bei der Bemessung der Vergütung individuell zu berücksichtigen (vgl. BT-Drucks. 13/7158 S. 55 E.; Engers MDR 2001, 92/93).
- OLG Saarbrücken, 02.09.2014 - 5 W 44/14
Vergütung des Nachlasspflegers: Bemessung des Stundensatzes bei …
Die Arbeitszeiten eines Nachlassverwalters werden nach einem einheitlichen, insgesamt angemessenen Stundensatz vergütet (vgl. BGH, Beschl. v. 31.08.2000 - XII ZB 217/99 - NJW 2000, 3709). - OLG Köln, 07.12.2001 - 16 Wx 242/01
Rechtsanwalt als Betreuer eines vermögenden Betreuten
Für die Vergütung des Betreuers eines vermögenden Betreuten geht der Senat entsprechend der höchstrichterlichen Rechtsprechung sowie der der übrigen Obergerichte davon aus, dass die Vorschrift des § 1 Abs. 1 BVormVG eine wesentliche Orientierungshilfe darstellt ( vgl. BGH v. 31.8.2000, FamRZ 2000, 1569; ferner beispielsweise BayObLG v. 17.11.2000, FamRZ 01, 378; BayObLG v. 8.11.2000, NJW 01, 1221; OLG Karlsruhe v. 15.11.2000, NJW 01, 1220; OLG Hamm, FamRZ 01, 655, OLG Schleswig, MDR 01, 994 ).Die dort festgelegten Stundensätze können - wie das Landgericht zutreffend ausgeführt hat - überschritten werden, wenn besondere Schwierigkeiten, die über den Regelfall hinausgehen, dies verlangen ( BGH, FamRZ 00, 1569;… BayObLG, aaO. ).
Vielmehr ist eine generalisierende Betrachtungsweise geboten (BGH v. 31.8.2000, aaO.).
Die Überprüfung des Rechtsbeschwerdegerichts muss sich hierbei auf die Prüfung beschränken, ob das Gericht den Tatsachenstoff vollständig gewürdigt und Denkgesetze, Auslegungsgrundsätze und Ermessengrenzen beachtet hat (BGH v. 31.8.2000, FamRZ 00, 1569 ).
- BayObLG, 26.03.2001 - 3Z BR 65/01
Vergütung eines Betreuers ab dem 1.9.2000
- BayObLG, 19.10.2001 - 3Z BR 216/01
Härteausgleich bei Betreuung nicht mittelloser Betroffener - Verzinsung der …
- BayObLG, 19.06.2001 - 3Z BR 141/01
Wunsch eines Betreuers auf Entlassung wegen der neuen Vergütungsregelung
- OLG Braunschweig, 14.11.2006 - 2 W 60/06
Verfassungsmäßigkeit der Vergütungsregelung für Berufsbetreuer nicht mittelloser …
- BayObLG, 08.05.2002 - 3Z BR 68/02
Vergütung des Betreuers bei Verwaltung großen Vermögens
- BayObLG, 07.02.2001 - 3Z BR 237/00
Aufwendungsersatz eines Berufsbetreuers eines mittellosen Betreuten
- BGH, 24.10.2001 - XII ZB 142/01
Umfang des Schonvermögens
- BayObLG, 23.11.2000 - 3Z BR 320/00
Vergütung des Betreuers eines vermögenden Betreuten
- OLG Dresden, 19.03.2002 - 7 W 1944/01
Stundensätze des § 1 Abs. 1 BVormVG als Orientierungshilfe für Mindestvergütung …
- OLG Karlsruhe, 04.11.2002 - 11 Wx 52/02
Vergütung des Berufsbetreuers: Bestellung eines Verfahrenspflegers für den …
- OLG Naumburg, 11.11.2009 - 4 WF 52/09
Anforderungen an die Feststellung der Berufsmäßigkeit der Führung einer …
- BGH, 27.02.2004 - IXa ZB 37/03
Berechnung der Vergütung des Zwangsverwalters
- OLG Köln, 30.01.2013 - 2 Wx 265/12
Frist für die Geltendmachung von Vergütungsansprüchen eines Nachlasspflegers
- BayObLG, 25.09.2001 - 3Z BR 256/01
Vergütung des Berufsbetreuers bei besonderer Schwierigkeit der …
- BayObLG, 10.05.2004 - 3Z BR 11/04
Verletzung des rechtlichen Gehörs bei Festsetzung der Betreuervergütung - …
- BayObLG, 24.07.2001 - 3Z BR 233/01
Härteausgleich im Rahmen der Betreuervergütung für das Jahr 1999
- OLG Karlsruhe, 15.11.2000 - 11 Wx 88/00
Vergütung des Berufsbetreuers - Rechtsanwalt - Stundensätze - Anwaltsgebühren
- OLG München, 18.09.2008 - 33 Wx 100/08
Betreuervergütung: Höhe des Stundenansatzes bei während des Abrechnungszeitraums …
- AG Starnberg, 17.04.2001 - XVII 163/97
130 DM bei Verwaltung eines großen Vermögens
- OLG Zweibrücken, 24.01.2002 - 3 W 5/02
Betreuung: Festsetzung der Vergütung des Berufsbetreuers nach dem Tod des …
- KG, 13.10.2005 - 1 W 195/05
Vergütung eines Nachlasspflegers: Höhe der Stundensätze
- BayObLG, 17.12.2001 - 3Z BR 268/01
Vergütung des Rechtsanwaltes als Betreuer
- OLG München, 08.03.2006 - 33 Wx 131/05
(Vergütung des Nachlassverwalters: Erhöhung der Mindestsätze für Nachlasspfleger …
- OLG Schleswig, 18.12.2009 - 3 Wx 24/08
Vergütung des Nachlasspflegers
- BayObLG, 15.09.2004 - 3Z BR 128/04
Vergütungsstundensatz des Betreuungsvereins
- OLG Hamm, 31.05.2002 - 15 W 146/02
Vergütungsfestsetzung für ehrenamtlich tätigen Nachlaßpfleger
- OLG Celle, 05.05.2008 - 17 W 36/08
Verfassungskonformietät einer pauschalierten Vergütung i.R.e. …
- OLG Schleswig, 05.04.2001 - 2 W 16/01
Vergütung des Betreuers - Geltung einschlägiger BGH-Entscheidung für …
- OLG Saarbrücken, 22.10.2012 - 5 W 363/12
Nachlasspflegschaft: Beschwerde eines Erben gegen festgesetzte …
- OLG Karlsruhe, 25.10.2001 - 19 Wx 24/01
Zum Vergütungsanspruch eines Berufsbetreuers für den Zeitaufwand vor der …
- BayObLG, 29.04.2002 - 3Z BR 28/02
Härteausgleich bei Vereinsbetreuung eines vermögenden Betreuten - Beschränkung …
- BayObLG, 05.07.2001 - 3Z BR 151/01
Härteausgleich für den Betreuer eines nicht mittellosen Betroffenen
- BayObLG, 04.07.2001 - 3Z BR 143/01
Erhöhte Vergütung eines Betreuers eines nicht mittellosen Betroffenen
- BayObLG, 23.05.2001 - 3Z BR 135/01
Härteausgleich für den Betreuer eines nicht mittellosen Betreuten
- OLG Schleswig, 24.01.2000 - 2 W 8/00
Vergütung des Abwesenheitspflegers - Anforderungen an Tätigkeitsbericht
- BayObLG, 24.07.2001 - 3Z BR 122/01
Härteausgleich für Betreuer mittelloser Betreuter
- BayObLG, 16.07.2001 - 3Z BR 178/01
Härteausgleich für Betreuer vermögender Betreuter
- OLG Schleswig, 14.01.2010 - 3 Wx 63/09
Vergütung des Nachlasspflegers
- OLG Zweibrücken, 06.11.2000 - 3 W 226/00
Vergütung des Berufsbetreuers - gesetzliche Stundensätze als Regelsätze - …
- LG Lüneburg, 12.06.2007 - 8 T 47/07
Wirksame Zustellung des Betreuervergütungsbeschlusses
- BayObLG, 29.09.2004 - 3Z BR 163/04
Aufwendungsersatz und Vergütung des Berufsbetreuers
- OLG Frankfurt, 08.04.2002 - 20 W 503/01
Berufsbetreuervergütung: Stundensatz bei erworbenem Fachschulabschluss als …
- OLG München, 16.05.2007 - 33 Wx 25/07
Bekanntmachung der Entscheidungen in Betreuungssachen gegenüber Betroffenen ohne …
- OLG Schleswig, 18.07.2001 - 2 W 11/01
Betreuungsvergütung; eingeschränkt zugelassene weitere Beschwerde; Betreuung …
- OLG Schleswig, 14.01.2004 - 2 W 134/03
Erkennbarkeit der Zeitansätze als Voraussetzung für Betreuervergütung
- OLG Naumburg, 09.07.2008 - 4 WF 123/07
Zur Nachholbarkeit der Feststellung der Berufsmäßigkeit der Pflegschaft vor dem …
- OLG Frankfurt, 05.06.2003 - 20 W 357/02
Betreuervergütung: Beurteilungsermessen des Tatrichters bei der Frage der …
- OLG Frankfurt, 15.03.2001 - 20 W 311/00
Vergütung des Betreuers - Mittellosigkeit des Betreuten
- BayObLG, 29.06.2001 - 3Z BR 98/01
Schongrenze des vom Betreuten für die Vergütung des Betreuers einzusetzenden …
- OLG Brandenburg, 06.01.2004 - 10 WF 251/03
Zur Zulässigkeit und Begründetheit der sofortigen Beschwerde des Bezirksrevisors …
- OLG Hamm, 19.11.2002 - 15 W 366/02
Keine Höherstufung des Vergütungsanspruchs eines Betreuungsvereins im Hinblick …
- BayObLG, 09.04.2003 - 3Z BR 237/02
Vergütung eines Betreuers - Vergütungsanspruch bei Abschlagszahlungen
- BayObLG, 08.11.2000 - 3Z BR 22/00
Vergütung des Betreuers eines vermögenden Betreuten
- BayObLG, 07.09.2004 - 1Z BR 70/04
Aufwendungsersatz des früheren Vermögensvormunds bei Abklärung einer …
- BayObLG, 17.09.2003 - 3Z BR 164/03
Betreuervergütung: Höhe des Stundensatzes - Umfang des Aufwendungsersatzanspruchs
- OLG München, 08.03.2006 - 33 Wx 132/05
Vergütung eines Nachlassverwalters gleich der eines Nachlasspflegers; …
- OLG Naumburg, 26.08.2004 - 8 Wx 13/04
Vergütung des Berufsbetreuers: Feststellung der Gleichwertigkeit der Ausbildung
- OLG Jena, 14.12.2000 - 6 W 332/00
Betreuervergütung; Ost-Abschlag
- OLG Rostock, 12.11.2001 - 10 UF 232/01
§ 67 Absatz 3 Satz 2 FGG lediglich als Richtlinie zur Bemessung der Vergütung …
- KG, 08.03.2004 - 1 W 644/01
Betreuervergütung: Anrechenbarkeit der aus dem Vermögen des Betreuten entnommenen …
- LG Karlsruhe, 18.07.2003 - 11 T 430/02
Vergütung des anwaltlichen Betreuers: Abschluss eines Grabpflegevertrages als …
- OLG Naumburg, 11.04.2001 - 8 Wx 1/01
Vergütung des Betreuers - Durchsetzung des Vergütungsanspruchs
- BayObLG, 10.12.2003 - 3Z BR 232/03
Härteausgleich bei Betreuervergütung
- BayObLG, 05.09.2001 - 3Z BR 275/01
Zulassung der sofortige Beschwerde in einer Vergütungssache für einen vermögenden …
- AG Herford, 18.12.2018 - 5 VI 1056/16
- AG Herford, 20.12.2018 - 5 VI 1056/16
- AG Herford, 30.05.2018 - 5 VI 1056/16
- OLG Brandenburg, 18.05.2006 - 9 WF 103/06
Vergütung des Verfahrenspflegers: Anhörung des Kindes im elterlichen Haushalt
- LG Wuppertal, 01.10.2004 - 6 T 289/04
- BayObLG, 31.10.2001 - 3Z BR 255/01
Keine Anfechtung der Nichtzulassung einer weiterer Beschwerde
- LG Hannover, 26.03.2001 - 12 T 1510/00
Berechnung des Vergütungsanspruchs für Tätigkeiten i.R.d. Nachlasspflegschaft für …
- LG Duisburg, 08.01.2003 - 12 T 320/02
- LG Münster, 13.09.2002 - 5 T 368/02
Grundlagen der Vergütung eines bestellten Nachlasspflegers
- OLG Köln, 24.08.2001 - 16 Wx 211/01
- LG Berlin, 07.05.2001 - 87 T 681/00
- LG Köln, 15.05.2003 - 1 T 163/03
- LG München I, 15.07.2002 - 13 T 10204/02
Vergütung eines Berufsbetreuers; Vergütung allein der zur Erfüllung der Aufgaben …
- LG Koblenz, 27.08.2001 - 2 T 448/01
- OLG Frankfurt, 16.09.2016 - 21 W 38/16
Angemessene Vergütung des Nachlasspflegers
- LG Koblenz, 05.11.2003 - 2 T 749/03
Festsetzung der Höhe der Vergütung eines Treuhänders in einem vereinfachten …
- LG Stuttgart, 28.02.2001 - 10 T 358/00
- OLG Jena, 14.12.2000 - 6 W 612/00
Unzulängliche Entscheidungsbegründung
- LG Leipzig, 11.08.2005 - 12 T 823/05